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Immobilienwert ermitteln lassen Kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie

Eine kostenlose und realistische Wertermittlung Ihrer Immobilien in Emden und Ostfriesland ist ein wichtiger Grundstein für eine erfolgreiche Vermarktung. Diesen Service bietet Ihnen die Firma Lüling Immobilien in Emden.

Häufig schätzen Eigentümer den Wert ihrer Immobilie nicht richtig ein. Gründe hierfür sind bisweilen eine emotionale Bindung zum Objekt, sowie der Blick auf die in der Vergangenheit getätigten Investitionen.

Der fehlende Kontakt zum Kaufinteressenten und deren Zahlungsbereitschaft erschwert zusätzlich eine marktkonforme Wertermittlung des möglich erzielbaren Verkaufspreises.

Als Immobilienmakler für Emden und Ostfriesland verfügen wir über:

  • fundierte Marktkenntnisse und
  • langjährige Erfahrung

die für eine realistische Wertermittlung Ihrer Immobilie wichtig ist.

Zunächst werden die Daten aus dem Umfeld und der Umgebung Ihrer Immobilie gesammelt, um einen genauen Überblick zu bekommen.

Nach Klärung aller Fragen, Einsichtnahme in aktuelle Marktberichte, Mietspiegel und dem Bodenrichtwert vergleichen wir den so ermittelten Wert Ihrer Immobilie mit den Nachfragestatistiken. Auch die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks ist so möglich.

Anschließend wird die weitere Vorgehensweise bei einer Wertermittlung besprochen, wie z. B. die Wahl der besten Vertriebsstrategie, usw.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, um eine Wertermittlung Ihrer Immobilie durchzuführen. Dadurch erhalten Sie einen optimalen Angebotspreis, der die zeitnahe Vermittlung Ihrer Immobilie gewährleistet.

Die Preisfindung erfolgt auf Basis des Wertgutachten während des gesamten Vermarktungszeitraumes stets in enger Abstimmung mit Ihnen. Das Wertgutachten ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Wann ist eine Immobilienwertermittlung erforderlich?

Den Wert einer Immobilie zu kennen, ist vor allem dann erforderlich, wenn die Immobilie den Besitzer wechselt. Dies ist beim Kauf und Verkauf, aber auch bei Scheidungsverfahren, Vermögensaufteilungen, Erbauseinandersetzungen oder auch bei Zwangsversteigerungen der Fall. In vielen Fällen macht daher eine Wertermittlung eines Hauses oder einer Wohnung Sinn, in einigen Fällen ist die Immobilienbewertung sogar unverzichtbar.

Wertermittlung Kauf und Verkauf

Häufig findet eine Wertermittlung eines Hauses oder einer Wohnung vor dem Kauf oder Verkauf statt. Die Immobilienwertermittlung dient dabei als Entscheidungshilfe und als Richtwert zum Festlegen des Verkaufspreises. Sie ist eine Absicherung für beide Parteien, damit die Immobilie nicht über, beziehungsweise unter Wert gekauft oder verkauft wird.

Scheidung – Immobilienwertermittlung unverzichtbar

Nach einer Scheidung kommt es oftmals zu einem Zugewinnausgleich, bei dem der erwirtschaftete Gewinn innerhalb des Ehezeitraums auf beide Ehepartner zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Da erworbene Immobilien genauso wie das vorhandene Vermögen beider Parteien in den Zugewinnausgleich eingerechnet werden, ist die Ermittlung des Verkehrswertes der Immobile unverzichtbar.

Erbschaft und Schenkungen

Aus steuerlichen Gründen ist bei Erbübertragungen genauso wie bei Schenkungen eine Wertermittlung der Immobilie erforderlich. Sollte der Erbe mindestens zehn Jahre selbst in der geerbten Wohnung leben, geht der Staat leer aus. In dieser Frist darf er die Immobilie allerdings weder verkaufen, vermieten noch verpachten. Allerdings gibt es die Beschränkung, dass bei Kindern die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf.

Sollte die Wohnung oder das Haus nicht selbst genutzt werden, muss die vererbte Immobilie versteuert werden. Vermietet man seine Immobilie in Folge einer Erbschaft zu Wohnzwecken, muss man bei der Erbschaftssteuerermittlung nur mit 90 Prozent des Verkehrswertes rechnen. Der Freibetrag richtet sich nach Verkehrswert der Immobilie und dem vorliegenden Verwandtschaftsgrad.

Sorgerecht und Vormundschaft

Darüber hinaus wird bei Sorgerechtsangelegenheiten, wenn das Vormundschaftsgericht für einen pflegebedürftigen Eigentümer den Verkauf übernimmt, oft ein Gutachten über den Verkehrswert des Hauses eingeholt. So stellt das Gericht sicher, das Bestmögliche für den Betreuten herauszuholen.

Wertermittlung bei Verlängerung von Hypotheken

Ein weiterer Anlass zur Bewertung einer Immobilie ist die Verlängerung von Hypotheken. Ist die Zinsfestschreibung für ein Darlehen etwa nach zehn Jahren abgelaufen, dann kann zum Beispiel auf Grundlage eines Gutachtens über verbesserte Finanzierungskonditionen mit der Bank verhandelt werden.

Banken ermitteln bei einer Finanzierung in der Regel von sich aus den Immobilienwert. Hierfür dürfen sie nach mehrheitlicher Rechtsauffassung allerdings keine Gebühren verlangen. Gerade bei Direktbanken und den großen Vermittlern von Hypothekendarlehen ist es schon seit Jahren üblich, dass sie die Wertermittlung selbst bezahlen. Einzelne Banken, insbesondere Hausbanken, fordern den Kreditnehmer aber auf, die Immobilienbewertung auf eigene Kosten selbst zu beauftragen. Ob diese Praxis künftig von Gerichten gebilligt wird, ist offen.

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